

Reedereiseitig wurden wir darauf hingewiesen, darauf zu achten, dass DGD´s/Packing Certificates unbedingt vollständig ausgefüllt eingereicht werden, insbesondere im Hinblick auf die Angabe von Containernummer, Löschhafen, Unterschrift des Packbetriebs, sowie des verantwortlichen Shippers.
Unvollständig ausgefüllte DGS´s/Packing Certificates können zu Nichtverladung von Containern führen und hohe Kosten verursachen (Lagergelder, Status Change). Ferner muss künftig mit Geldstrafen seitens der Reedereien gerechnet werden.