12. Dezember 2011

Import Versandverfahren Bahnabfertigung

Änderung im vereinfachten Eisenbahnversandverfahren

Die Bewilligungen für zugelassene Empfänger im vereinfachten Eisenbahnversandverfahren verlieren am 15.12.2011 ihre Gültigkeit.

Bestehende Bewilligungen wurden erneuert und mit einem neuen Nummernkreis gem. nachfolgendem Muster versehen: DExxxxZBxxxx.

Ab sofort kann eine Auslieferung an einen zugelassenen Empfänger nur erfolgen, wenn dieser der Eisenbahn eine Kopie der neuen Bewilligung übergibt. Die Bewilligungsnummer wird bahnseitig im Frachtbrief vermerkt.

Bei fehlender Bewilligungsnummer erfolgt ein kostenpflichtiger Multistop beim zuständigen Zollamt bevor der Container an der Entladestelle gestellt werden kann.